Regelungen zum transatlantischen Datentransfer

Um Unternehmen Rechtssicherheit im Bereich des transatlantischen Datentransfers zwischen den USA und Europa zu ermöglichen, wurden verschiedene Abkommen geschlossen, die bisher jedoch alle aufgrund von Datenschutzmängeln für ungültig erklärt wurden. Erfahren Sie in diesem Beitrag alles über Safe Harbor, den Privacy Shield und alternative Methoden, um den Datentransfer DSGVO-konform zu gestalten.

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Die Bedeutung des freien Datentransfers

Der transatlantische Datentransfer hat immense Bedeutung für Unternehmen, Regierungen und Verbraucher sowohl in der Europäischen Union als auch in den Vereinigten Staaten. Diese ergibt sich aus diversen Gründen:

  • Handel: Der Datenaustausch ist ein wesentlicher Motor der globalen Wirtschaft. Unzählige Unternehmen verlassen sich auf die nahtlose Übertragung von Daten, um Geschäfte zu tätigen und Handel zu treiben.
  • Unternehmensaktivitäten: Für viele multinationale Unternehmen bildet der transatlantische Raum den größten Absatzmarkt. Der Datentransfer ermöglicht das Pflegen von Kundenbeziehungen, die Optimierung von Geschäftsprozessen und die Durchführung internationaler Marketingaktivitäten.
  • Forschung und Entwicklung: Die Datenkooperation fördert außerdem die wissenschaftliche Forschung, Innovationen und den technologischen Fortschritt auf internationaler Ebene.
  • Regierungs- und Sicherheitszusammenarbeit: Datenübermittlung zwischen US- und EU-Behörden und -Institutionen ist oft erforderlich, um die Sicherheit, Gesundheit und das Wohlbefinden der Bürger zu gewährleisten, insbesondere in den Bereichen der Terrorismusbekämpfung sowie der Strafverfolgung.
  • Verbraucherbezogene Dienstleistungen: Verbraucher profitieren vom Datentransfer, da er die Bereitstellung von Diensten, wie sozialen Medien, E-Commerce, Unterhaltung und Kommunikation ermöglicht. 

Die Entwicklung der Abkommen

Safe Harbor Abkommen

Das Safe Harbor Abkommen wurde im Jahr 2000 zwischen den USA und der Europäischen Union geschlossen, um den transatlantischen Transfer von personenbezogenen Daten zu regeln.

Schrems I

Max Schrems, ein österreichischer Datenschutzaktivist, verklagt Facebook aufgrund der Übertragung personenbezogener Daten auf seine Server in den USA. Der Europäische Gerichtshof erklärt das Safe Harbor Abkommen für unzureichend und damit für ungültig.

Privacy Shield

Der EU-US Privacy Shield sollte als Nachfolgevereinbarung das Safe Harbor Abkommen ersetzen. Der Datentransfer soll weiterhin möglich sein, solange sich US-Unternehmen mehr an europäische Datenschutzrichtlinien halten und Europäern ein Klagerecht zusteht.

2018 wurde in der Europäischen Union die Datenschutzgrundverordnung beschlossen, die nationale Datenschutzregeln harmonisieren und vereinheitlichen sowie die Rechte der Bürgerinnen und Bürger stärken soll.

Schrems II

Max Schrems klagt erfolgreich gegen die Verwendung von Standardvertragsklauseln, die die Europäische Kommission erlassen hat, um den Datenexport rechtlich zu genehmigen. In der Folge erklärt der EuGH auch den Privacy Shield für unzulässig.

Data Privacy Framework

Nach langem Ringen wird im Juli 2023 das EU-US Data Privacy Framework (auch als Privacy Shield 2.0 bezeichnet), der im Wesentlichem dem Privacy Shield entspricht.

Da es kaum Änderungen im Vergleich zum Privacy Shield gibt, bewerten Datenschutzexperten auch das neue Abkommen als nicht DSGVO-konform. Max Schrems hat bereits die Absicht erklärt, gegen das Data Privacy Framework zu klagen.

Alternative Mechanismen für den Datentransfer

Nach der Ungültigkeitserklärung des Privacy Shield durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) und den damit einhergehenden Herausforderungen für den transatlantischen Datentransfer, suchen Unternehmen verstärkt nach alternativen Mechanismen, um die Anforderungen an den Datenschutz und die Übermittlung personenbezogener Daten zu erfüllen. Dazu gehören die folgenden:

  • Standardvertagsklauseln (SCCs): SCCs sind von der EU-Kommission verabschiedete Vertragsklauseln, die als rechtlich bindende Vereinbarungen zwischen Datenexporteuren und -importeuren dienen.
  • Binding Corporate Rules (BCRs): BCRs sind interne Datenschutzregeln von internationalen Unternehmen, die den Datentransfer von Tochterunternehmen fördern. Diese müssen von Datenschutzbehörden genehmigt werden.
  • Einwilligungen: In einigen Fällen kann der Datenaustausch durch ausdrückliche Einwilligungen erfolgen, wenn diese freiwillig, spezifisch und informiert abgegeben werden.
  • Datenanonymisierung: Durch Anonymisierung verlieren Daten Ihren Personenbezug und erfüllen damit die Anforderungen der DSGVO.
  • Datentauschabkommen: Einige Branchen und Verbände haben eigene Abkommen entwickelt, um den Datentransfer in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Auch diese Abkommen müssen behördlich genehmigt werden.
  • Nationale Schutzklauseln: Die DSGVO sieht Ausnahmen vor, der die Datenübermittlung gestattet, wenn es um das nationale Sicherheitsinteresse eines Mitgliedsstaates geht.

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