Allgemeine Geschäftsbedingungen
der ProxyRiders GmbH

Stand: 26.07.2023

A. Allgemeine Regelungen

1. Geltungsbereich / Bindungsfrist

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Geschäftsbeziehungen der ProxyRiders GmbH, Bavariafilmplatz 7, Gebäude 109, 82031 Grünwald (nachfolgend „ProxyRiders“) mit ihren Kunden in Bezug auf die Bereitstellung der von ProxyRiders betriebenen, über das Internet nutzbaren Online-Anwendung unter der URL https://proxyriders.com/  (nachfolgend „ProxyRiders Tagging-Proxy“ genannt). Kunden sind ausschließlich Unternehmer (§ 14 BGB).

1.2. Der Vertragsinhalt im Einzelnen richtet sich immer nach den auf Grundlage des Bestellprozesses vom Kunden verbindlich bestellten Leistungen (nachfolgend „Bestellung“). Im Falle von Widersprüchen zwischen der Bestellung und den AGB geht die Bestellung vor. 

1.3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden und / oder Drittanbietern werden anstelle dieser oder ergänzend zu diesen AGB nur dann Vertragsbestandteil, wenn ProxyRiders dies im Rahmen des Vertragsschlusses gegenüber dem Kunden ausdrücklich schriftlich bestätigt. Dem Kunden ist bewusst, dass der Beginn der Leistungserbringung durch ProxyRiders unter keinen Umständen als Akzeptanz von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden zu verstehen ist.

1.4. ProxyRiders behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Der Kunde wird vier (4) Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen schriftlich über die Änderungen informiert. Im Rahmen dieser Information werden dem Kunde die neuen AGB mitgeteilt. Er ist berechtigt, der Geltung der neuen AGB innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang dieser Mitteilung zu widersprechen. Unterlässt der Kunde einen Widerspruch, werden die geänderten AGB nach Ablauf der vierwöchigen Frist Vertragsbestandteil. Auf diese Frist wird ProxyRiders den Kunden im Rahmen der Änderungsmitteilung ausdrücklich hinweisen.

Ausgeschlossen vom Recht zur Änderung dieser AGB nach dem vorigen Absatz sind Regelungen, welche die Hauptleistungspflichten der Vertragsparteien betreffen und die somit das Verhältnis zwischen Haupt- und Gegenleistungspflichten maßgeblich verändern, sowie sonstige grundlegende Änderungen der vertraglichen Pflichten, die dem Abschluss eines neuen Vertrags gleichkommen. Für solche Änderungen ist eine ausdrückliche vertragliche Vereinbarung erforderlich.

 

2. Leistungen von ProxyRiders

2.1. Wesentlicher Teil der für den Kunden erbrachten Leistungen ist die Bereitstellung und der Betrieb einer Anwendung von ProxyRiders zur Nutzung durch den Kunden in Form einer zeitlich begrenzten Softwareüberlassung einschließlich des Supports des Kunden („SaaS-Leistungen“), bestehend aus den folgenden Teilleistungen:

2.1.1. Bereitstellung der über das Internet aufrufbaren Anwendung ProxyRiders Tagging-Proxy zur Nutzung durch den Kunden nach Maßgabe dieser AGB in einem von ProxyRiders beauftragten Rechenzentrum;

2.1.2. 24×7-Betrieb der Anwendungen mit einer Verfügbarkeit von 99,0% pro Monat. ProxyRiders nimmt gelegentlich Wartungsfenster für Wartungsarbeiten verschiedener Art in Anspruch. Diese Wartungsarbeiten werden – außer in Notfällen – an Werktagen zwischen 20 und 6 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen in Deutschland durchgeführt. Wartungszeiten, welche diese Voraussetzungen erfüllen, gelten als Zeiten, in denen die Anwendungen verfügbar sind;

2.1.3. Einrichtung eines Admin-Zugangs für den Ansprechpartner des Kunden.

2.2. Leistungsausschlüsse

Nicht Teil der von diesen AGB umfassten Leistungen sind

2.2.1. Dienstleistungen im Bereich des ProxyRiders Tagging-Proxys, insbesondere Support des Kunden und seiner Kunden bei der Einrichtung und Nutzung des ProxyRiders Tagging-Proxys;

2.2.2. Einrichtung des Google Tag-Managers;

2.2.3. Die  datenschutzkonforme Konfiguration des Tagging-Proxys;

2.2.4. Alle unter der Ziffern 2.2.1 bis 2.2.3 aufgeführten Dienstleistungen können durch den Kunden bei ProxyRiders separat beauftragt werden. Die Bedingungen der Beauftragung sowie die jeweilige Vergütung wird separat im jeweiligen Angebot von ProxyRiders vereinbart. 

2.3. Die Funktionalität des ProxyRiders Tagging-Proxys im Einzelnen ist in der Bestellung näher beschrieben. ProxyRiders ist während der Vertragslaufzeit berechtigt, den Funktionsumfang des ProxyRiders Tagging-Proxys zu erweitern. ProxyRiders ist im Rahmen der Zielvorstellung der Parteien frei in der Gestaltung und Anpassung des ProxyRiders Tagging-Proxys. ProxyRiders teilt dem Kunden technische Änderungen rechtzeitig, mindestens jedoch zwei (2) Wochen im Voraus mit.

2.4. ProxyRiders erhebt Nutzungsstatistiken zur Verbesserung seiner Leistungen und definiert inhaltliche Aktualisierungen und –intervalle nach eigenem Ermessen.   

2.5. ProxyRiders setzt zur Erbringung von Leistungen sorgfältig ausgewählte eigene Mitarbeiter sowie Dritte als Subunternehmer mit den jeweils erforderlichen Qualifikationen ein. 

2.6. ProxyRiders erbringt seine Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik. ProxyRiders hat nur dann die Pflicht, technische oder sonstige Normen einzuhalten, soweit diese in der Bestellung ausdrücklich aufgeführt sind. Dann finden diese Normen in der bei der Bestellung geltenden Fassung Anwendung. 

2.7. Weitere Zusagen von ProxyRiders zur Verfügbarkeit und zu sonstigen Qualitätsparametern der Leistungen sind in einem separaten Service Level Agreement geregelt. 

 

3. Allgemeine Pflichten des Kunden

3.1. Der Kunde erkennt seine (in diesen AGB und ggf. zusätzlich in der Bestellung genannten) Mitwirkungspflichten als Voraussetzung für die Leistungserbringung durch ProxyRiders und damit als seine vertraglichen Pflichten an. 

3.2. Die Bereitstellung des ProxyRiders Tagging-Proxys ist an bestimmte Voraussetzungen hinsichtlich der beim Kunden eingesetzten technischen Infrastruktur geknüpft. Der Kunde wird sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der Plugins und ihre technischen Anforderungen (z. B. in Bezug auf Browser, Client-Hardware und Netzwerkverbindung) informieren und diese beachten. Er trägt das Risiko, ob der ProxyRiders Tagging-ProxysTagging-Proxys seinen Wünschen und Gegebenheiten entspricht. 

3.3. Technische Anforderungen und Vorgaben gemäß Ziffer 3.2 können sich von Zeit zu Zeit ändern, insbesondere im Zusammenhang mit Aktualisierungen des ProxyRiders Tagging-Proxys. ProxyRiders macht dem Kunden die aktuellen Anforderungen und Vorgaben in Form von „Release Notes“  laufend zugänglich und informiert den Kunden rechtzeitig vor einer Änderung der Anforderungen und Vorgaben.  Der Kunde wird aktuelle Anforderungen und Vorgaben unverzüglich umsetzen.

3.4. Der Kunde benennt im Kundenaccount der Anwendung mindestens einen Ansprechpartner für ProxyRiders und eine Anschrift und E-Mail-Adresse, unter der die Erreichbarkeit des Ansprechpartners sichergestellt ist. Der Ansprechpartner muss in der Lage sein, für den Kunden die erforderlichen Entscheidungen zu treffen oder unverzüglich herbeizuführen. Der Ansprechpartner sorgt für eine gute Kooperation mit dem Anbieter.

Er fungiert auch als technischer Administrator des Kunden und verwaltet den Zugang des Kunden zum ProxyRiders Tagging-Proxy über den Kundenaccount in der Anwendung. Er ist vom Kunden ausreichend bevollmächtigt, um die erforderlichen Handlungen in der  Anwendung vorzunehmen (einschließlich der Zustimmung zu AGB-Änderungen gemäß Ziffer 1.4).

3.5. Der Kunde wird seine für die Nutzung der Anwendung vorgesehenen Mitarbeiter oder sonstigen Berechtigten („Nutzer“) in der Anwendung anlegen und verwalten. 

3.6. Soweit dem Kunden bzw. seinen Nutzern für die Inanspruchnahme der vertraglichen Leistungen von ProxyRiders Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikationssicherungen zugeordnet sind, ist der Kunde verpflichtet, diese vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weiterzugeben. Sobald der Kunde Anzeichen dafür hat, dass die Nutzungs- und Zugangsberechtigungen von einem Dritten unrechtmäßig erlangt wurden oder missbraucht werden könnten, ist der Kunde verpflichtet, ProxyRiders umgehend hiervon zu informieren. Im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung hat der Kunde ProxyRiders auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den unberechtigten Nutzer zu machen, insbesondere dessen Namen und Anschrift mitzuteilen.

3.7. Soweit ProxyRiders Leistungen erbringt, zu deren Durchführung er remote auf das IT-System des Kunden bzw. der Nutzer zugreifen muss, ist der Kunde verpflichtet, den entsprechenden Zugriff zu ermöglichen. 

3.8. Der Kunde wird die von ihm für die Nutzung der Anwendungen berechtigten Nutzer über ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Nutzung der Anwendungen in angemessener Form informieren, beispielsweise über die Vorgabe entsprechender Nutzungsbedingungen.

3.9. Liegt ein Verstoß gegen Nutzungsrechte des Kunden vor, wird der Kunde nach Kräften an der Aufklärung von Verletzungshandlungen und deren Umfang mitwirken, insbesondere ProxyRiders über die entsprechende Verletzungshandlung in Kenntnis setzen.

3.10. Erfüllt der Kunde eine Mitwirkungspflicht nicht, nicht ordnungsgemäß oder verspätet und kann ProxyRiders ihre Leistungen deshalb nicht vertragsgemäß erbringen, so ist ProxyRiders für Nachteile, die dem Kunden hieraus entstehen, nicht verantwortlich. Rechte von ProxyRiders wegen unterbliebener oder unzureichender Mitwirkung des Kunden bleiben unberührt.

 

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1. Die vereinbarte Vergütung deckt nur den in der Bestellung dokumentierten Leistungsumfang ab. Zusatzleistungen werden gesondert auf Basis der vereinbarten bzw. marktüblichen Sätze berechnet, es sei denn, es handelt sich um unablässige und kommerziell nicht ins Gewicht fallende Hilfsleistungen. 

4.2. Im Rahmen der Bestellung vereinbarte Preise verstehen sich in Euro, zuzüglich der jeweils im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzüge.

4.3. Abhängig von der jeweiligen Anwendung und der konkreten Bestellung vereinbaren die Parteien  regelmäßig (insb. monatlich) berechnete Auftragsgebühren.

4.4. Soweit in der Bestellung nicht abweichend vereinbart, stellt ProxyRiders Preise wie folgt in Rechnung:

  • Die Auftragsgebühren werden jeweils zum Monatsende oder, wenn der Vertrag im laufenden Monat endet, nach Ende der Vertragslaufzeit, in Rechnung gestellt. Kündigt der Kunde den Vertrag innerhalb eines laufenden Monats, wird die Auftragsgebühr anteilig berechnet.  Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich in digitaler Form (PDF-Format). 

4.5. Die Zahlung erfolgt über einen Zahlungsdienstleister. Die Zahlungsdaten des Kunden werden zu diesem Zweck im Rahmen der Bestellung an den Zahlungsdienstleiter weitergeleitet.  Rechnungen  sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungszugang zahlbar, soweit nicht abweichend vereinbart (z.B. SEPA Lastschrift). Im Zweifel gelten Rechnungen drei (3) Werktage nach Rechnungsdatum als zugegangen.

4.6. ProxyRiders ist berechtigt, Preise für die SaaS-Leistungen erstmals nach Ablauf von zwölf (12) Monaten nach Vertragsbeginn und höchstens einmal im Jahr mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten gemäß der Kostenentwicklung beim Anbieter zu erhöhen. Der Anbieter kann darüberhinausgehende Kostensteigerungen für Vorleistungen Dritter weitergeben, sofern der Anbieter diese nicht selbst verursacht hat. Der Kunde kann entsprechend seiner ordentlichen Kündigungsfrist nach Ziffer 9 täglich kündigen.     Bei einer Reduzierung der entsprechenden Kosten kann der Kunde ebenfalls erstmals nach Ablauf von zwölf (12) Monaten eine entsprechende Herabsetzung der Vergütung verlangen. Die Ankündigung einer Preisanpassung erfolgt per Benachrichtigung im Kundenaccount an den Ansprechpartner des Kunden.

 

5. Urheber- und Nutzungsrechte

5.1. ProxyRiders räumt dem Kunden und seinen Nutzern das einfache, nicht unterlizenzierbare, nicht übertragbare, jederzeit widerrufliche, auf die Laufzeit des Vertrages zeitlich und nach Maßgabe der folgenden Vorschriften inhaltlich beschränkte Recht ein, auf den ProxyRiders Tagging-Proxy mittels Telekommunikation zuzugreifen und mittels eines Browsers die mit dem ProxyRiders Tagging-Proxy verbundenen Funktionalitäten gemäß dieser Vereinbarung zu nutzen. Die Rechtseinräumung für die Nutzung des ProxyRiders Tagging-Proxys erfolgt unter Vorbehalt der Zahlung der vereinbarten Preise. Darüber hinausgehende Rechte, insbesondere am ProxyRiders Tagging-Proxy und der zugrunde liegenden Software, erhält der Kunde nicht.

5.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Anwendungen über die nach Maßgabe dieser Vereinbarung erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder sie Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, den ProxyRiders Tagging-Proxy oder Teile davon zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, vor allem nicht zu vermieten oder zu verleihen.

5.3. Die Nutzungsberechtigung bezieht sich stets nur auf die neueste zur Verfügung gestellte Fassung des ProxyRiders Tagging-Proxys; mit Aktualisierung erlöschen die Nutzungsrechte an zuvor bereitgestellten Fassungen für die Zukunft.

 

6. Rechte des Kunden bei Rechtsmängeln

6.1. ProxyRiders gewährleistet, dass durch die Anwendungen bei vertragsgemäßer Nutzung durch den Kunden keine Rechte Dritter verletzt werden. Diese Gewährleistung setzt voraus, dass der Kunde ProxyRiders von gegen ihn geltend gemachten Rechten Dritter unverzüglich schriftlich in Kenntnis setzt und ProxyRiders die Rechtsverteidigung und Vergleichsverhandlungen überlässt. Der Kunde wird ProxyRiders dabei kostenlos in zumutbarem Umfang unterstützen, insbesondere hierfür erforderliche Informationen überlassen. Gesetzliche Rügeobliegenheiten des Kunden bleiben unberührt. Rechte in diesem Sinne sind nur solche, die dem Dritten in der Bundesrepublik Deutschland zustehen.

6.2. Kann der Kunde ein Arbeitsergebnis wegen eines entgegenstehenden Rechts eines Dritten nicht vertragsgemäß nutzen, so kann ProxyRiders nach eigener Wahl entweder (a) das Arbeitsergebnis so verändern, dass das Recht des Dritten nicht mehr verletzt wird, oder (b) dem Kunden die benötigte Befugnis zur Nutzung des Arbeitsergebnisses verschaffen. Die Selbstvornahme durch den Kunden oder durch Einbeziehung Dritter ist ausgeschlossen. Für Schadensersatzansprüche des Kunden gilt Ziffer 7.

6.3. Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln bestehen nicht, soweit die Arbeitsergebnisse nach Entgegennahme durch den Kunden oder Dritte geändert wurden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Rechtsverletzung nicht Folge der Änderungen ist. Ansprüche des Kunden bestehen ebenfalls nicht bei Rechtsverletzungen infolge einer Kombination der Arbeitsergebnisse von ProxyRiders mit solchen Leistungen oder Produkten Dritter, die diesbezüglich keine Subunternehmer von ProxyRiders sind.

 

7. Haftung

7.1. ProxyRiders haftet unbeschränkt für grob fahrlässig oder vorsätzlich von ProxyRiders, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen herbeigeführten Schäden. ProxyRiders haftet ferner unbeschränkt für Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. 

7.2. Nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Verletzung den Vertragszweck gefährdet und auf deren Erfüllung der Kunde in besonderem Maße vertrauen durfte (sog. Kardinalpflichten), haftet ProxyRiders auch in Fällen einfacher Fahrlässigkeit. Diese Haftung ist auf den Ersatz der Schäden beschränkt, die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbar waren. 

7.3. Die Haftung nach § 536a BGB ist ausgeschlossen. 

7.4. In den Fällen und Zeiträumen, in denen dem Kunden der ProxyRiders Tagging-Proxy kostenlos (insb. zu Testzwecken) überlassen wird, ist die Haftung auch für Fälle leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

7.5. Eine weitergehende Beschränkung der Haftung für alle Fälle leichter Fahrlässigkeit wird in der Bestellung ggf. individuell vereinbart. 

7.6. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen wirken auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters und finden auch im Falle vorvertraglicher oder deliktischer Haftung Anwendung.

7.7. Abgesehen von den Fällen unbegrenzter Haftung ist die Haftung für indirekte Schäden wie entgangenen Gewinn ausgeschlossen. 

7.8. Die Haftung von ProxyRiders für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

7.9. Soweit ProxyRiders für die Sicherung von Daten des Kunden nicht verantwortlich ist, ist im Fall von Datenverlusten die Haftung von ProxyRiders auf den Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei pflichtgemäßer Datensicherung seitens des Kunden entstanden wäre.

 

8. Geheimhaltung und Datenschutz

8.1. Die Parteien werden alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangenden geheimhaltungsbedürftigen Informationen der anderen Partei geheim halten, d.h. mit der gebotenen Sorgfalt vor Kenntnisnahme durch Unbefugte schützen. Befugt im Sinne dieser Regelung sind die vertragsgemäß eingesetzten Unterauftragnehmer sowie Mitarbeiter von ProxyRiders. Die Parteien verpflichten sich, nur solche Mitarbeiter oder Dritte in die Zusammenarbeit einzubeziehen, die sie zuvor in vergleichbarer Form zur Geheimhaltung verpflichtet haben. 

8.2. Geheimhaltungsbedürftig sind alle Informationen einer Partei – unabhängig von ihrer Form –, die schriftlich als geheimhaltungsbedürftig gekennzeichnet sind oder deren Geheimhaltungsbedürftigkeit sich eindeutig aus ihrer Natur ergibt, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. 

8.3. Nicht geheimhaltungsbedürftig sind Informationen, von denen die empfangene Partei nachweisen kann, dass sie entweder (i) allgemein zugänglich sind oder waren, (ii) ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bereits im Besitz der Partei waren, (iii) unabhängig und ohne Verwendung geheimhaltungsbedürftiger Informationen von einer anderen Partei entwickelt wurden oder (iv) die Informationen rechtmäßig von einem Dritten erworben hat, der nicht zur Geheimhaltung verpflichtet war.

8.4. ProxyRiders wird die vereinbarten Anforderungen des Kunden an Datenschutz und Datensicherheit erfüllen. Beide Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die in Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind. Soweit ProxyRiders im Rahmen der Erbringung ihrer Leistungen nach dieser Vereinbarung personenbezogene Daten verarbeitet, wird sie ausschließlich im Auftrag und auf Weisung des Kunden tätig. Die Parteien treffen hierzu eine gesonderte schriftliche Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung.

8.5. Die Geheimhaltungspflichten bestehen für drei (3) Jahre  über das Ende des jeweiligen Vertrages hinaus fort.

 

9. Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag beginnt mit der Bestellung über den Online-Shop unter app.proxyriders.com. Der Vertrag kann durch den Kunden jederzeit mit Wirkung zum nächsten Werktag gekündigt werden. Der Vertrag kann durch ProxyRiders jederzeit mit einer Frist von 8 (acht) Wochen zum Monatsende gekündigt werden. 

9.1. Unbeschadet etwaiger Rechte zur ordentlichen Kündigung von Leistungen bleibt das Recht beider Parteien zur schriftlichen Kündigung aus wichtigem Grund unberührt. Besteht der Kündigungsgrund in einer Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung, hat die kündigende Partei vor Kündigung der anderen Partei eine angemessene Frist zur Behebung des Grundes für die Kündigung zu setzen. Als wichtiger Grund für eine Kündigung gelten alle Umstände, die eine weitere Zusammenarbeit mit der anderen Partei unzumutbar machen, insbesondere auch wiederholter Zahlungsverzug oder Zahlungsverzug mit erheblichen Beträgen, eine Geschäftseinstellung durch den Anbieter oder wiederholte oder andauernde schwere Mängel in der Leistungserbringung oder Mitwirkung.

9.2. Das Recht des Kunden, den Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen, wenn ihm der vertragsgemäße Gebrauch des ProxyRiders Tagging-Proxys ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird, wird ausgeschlossen (§ 543 Absatz 2 Ziffer 1 BGB).

9.3. Alle Kündigungen nach diesem Vertrag haben über den Kundenaccount in der Anwendung zu erfolgen.  

 

10. Allgemeine Bestimmungen

ProxyRiders ist nach Zustimmung des Kunden berechtigt, den Kunden bzw. dessen Marke / Logo als Referenz zum Zwecke der Darstellung auf der Unternehmens-Webseite oder in Broschüren zu verwenden. Eine eventuell darüber hinausgehende Nutzung bspw. als Showcase oder Best-Practice-Beispiel erfolgt ebenfalls nur nach entsprechender Rückfrage und Zustimmung des Kunden.

10.1. Die Abtretung von Rechten oder Pflichten des Kunden aus dem Vertrag an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters ausgeschlossen.

10.2. Die Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung möglich.

10.3. Ist nach diesen AGB die Schriftform erforderlich, reicht zu deren Einhaltung die Textform aus, es sei denn, dies ist im Einzelfall abweichend geregelt.

10.4. Das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 

10.5. Ausschließlicher Gerichtsstand ist München.